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Proximus Finanzdienstleistungen
Aktienarten
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Stammaktien und Vorzugsaktien: Beim Erwerb einer Stammaktie hat man unter anderem ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung einer AG. Bei der Vorzugsaktie hat man hingegen kein Stimmrecht, jedoch als Ausgleich eine höhere Dividende
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Inhaberaktien und Namensaktien: Die Übertragbarkeit von Aktien ist eine weitere Unterscheidung. Die Rechte aus einer Inhaberaktie stehe dem Inhaber zu, also dem, der das Papier besitzt. Bei Namensaktien hingegen ist eine Eintragung des Namens des Aktionärs im Aktienregister erforderlich. Die meisten gehandelten Aktien sind Inhaberaktien
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Junge und alte Aktien: Bei einer Kapitalerhöhung werden den Aktionären Junge Aktien angeboten. Diese Erhöhung führt das Unternehmen durch, wenn es mehr Geld braucht. Alte Aktien sind die Aktien, die schon vor der Kapitalerhöhung vorhanden waren und deren Inhaber als Ausgleich Bezugsrechte erhalten, die sie zum Erwerb junger Aktien berechtigt. Diese Bezugsrechte können aber auch wieder an der Börse wie Aktien verkauft werden